249 liche Verlobung blieb die vorherrschende Form. In den seit dein Mittelalter beibchallenen sehwedischen Ritualen kamen die Worte „accipiam te“ nie vor. Die b\‘ier vor der Kirchentur stellte spoilsalia de presenti dar. Das koinint jedoch nur in den Ritualen von Äbo und I'ppsala zum Ausdruck. und zwar dureh die Worte ,,accipio/reeipio te“. Den Ritualen von Linköping und Skara wie auch den danisehen Roskilde- und Sehleswigritualen 1‘elilen diese Worfe. Die kanoniscbe Lehre von sponsalia de I'uluro und sjionsalia de presenti spielte eine zenlrale Rolle in dem beriichtigten bdieprozess, der im zwidten Dezeimiuin des lö. Jh.s statll'and und in dein die Stockholmer Witwe Helleka die Haiiptperson war. Helleka hatte im Novemlier 1414 eine Khe mil einem Stockholmer Riirger. Ludberl Korsliaihorsl. geschlossen. und die anwesenden Zeugen bestiiliglen, dass alles so verlaut’en sei, wie es sich bei einem ('hereinkommen de presenti gehiire. Helleka bereule dies jedoch iiach einigen 'Fagen und behauptete. es babe sich nur um sponsalia de t’uluro gehandell. Rei dem verwickelten Prozess. der daraut' folgte. halle Ludberl einen frenetischen Gegner in dem Fh’zbischol' .bins Gerekesson, der Helleka in seinen Schulz nahm. .bins (ierekesson bestimmie einen anderen Fhekandidaten, Gottschalk Severinghusen, zu Ludberts Nachl'olger bei Flelleka. Sie wurde zum Hot' des I'h’zbischol’s gel'iihrt. und obwohl Ludbert an die Kurie ap[)ellierl hatte, liess der lu’zbischot’ llelleka und (lOltschalk trauen. die dann entgegen dem ^"erbot der kirchlichen Rehörden ein .lahr lang wie Mann und Frau lebten. Auf dem nordischeu Herrenlag am 9. .luli 1419 in Kopenhagcn land der Prozess seine endgiillige L(")sung. Ivs wurde besliiligl. das Helleka als Ludberls l"rau zu gellen babe, und sie kehrte auch zu ihm zuriick. Der einst mächlige Ivimigsgiiustling .bins Gerekesson war ein geschlageni'r Mann, von seinem Giiimer Ihich von Pommern im Slich gelassen. Die dramatischen Umsiiinde der .Mliire Helleka geh(‘»ren aber nichl zu dem fiir miser 'Fhema wesentlichcn. Die Lelire von sponsalia de luluro und de presenli ist durch imd thirch von der Gesetzgebimg der katholischen Kirche des Mil leiallcrs ge[)riigl, und es isl deshalb interessant zu beobachten. wie dcr Fhe])rozess von diesen kanonischen Regeln beherrschl wurde, obwohl diese der einheimischen Rechtsaul'l'assiing I'remd sind
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