243 objektiven lu’l'orsehung von uispriiiif'lieh heidnisehen Sitlen niehl zukoininf. Die \'orsehritlen der Salisbnrylitnrgie. die die ..dos“ der l^ranl belretten, hat inan also mit Riicksieht auf das ältesle weltliehe Heehl zn belraeliten. Naeh dem Missale Sarnm (1150 -1319) sollte der Bräiitigam, wenn das Braulpaar an der Kirehenliir vor den (leistliehen gelangt war, die ..dos“ der Brant Gold, Silber oder elwas anderes sein —auf einen Scbild oder ein Bueh legen. Ahnliche Beslimmungen wiederholen sieh seit dem 12. ,1b. in sämtliehen englisehen Ritualen des Mittelalters. Die Sitte wiirde naeh der Reformation von ..The (iommon Braver Book“ (1549) iibernommen. Zweifellos handelt es sich hier um die letzten Reste der \'erlobungsgabe. die der Bräutigam naeh iilterem germanisehem Beeht dem Verlober. späler der Brant, zii geben hatte. In den nordischen Ritualen findet man Belege fiir diese Sitte sowohl in Sehweden. wie in Norwegen nnd Dänemark. - es konnie KAP. 10. FBCHb: PAPSTL1CII1-: VKBSUCHF, DAS SCHWKDISGHE KHKBECHT ZU REGELN Die Quellen des sebwedischen Ehereehts, die alter als die Landsehaftsreehte sind. beslehen hauptsäehlich aiis päpstlichen Rullen. Hierher gehören zwei Rullen Alexanders III. (1159—1181). In dem einen dieser .Sehreiben von 1172 (oder 1180) verbietel der Papsl die Vielehe. ferner war es einem Mann nieht erlaubt. seine Eran zu verstossen, es sei denn, sie hatte Ehebrueh begången. Keiner der Partner durfte in solch einem Fall wieder heiraten so lange der andere lebte; starb einer von ihnen, anch nicht mil den Wrwandten des Geslorbenen. Im zweiten Sehreiben —von 1171 oder 1172 —das sieh an das schwedische Episkopat richlet. will der Papst vernommen haben, dass in Sehweden grobe Verbrechen an der Tagesordming seien: Frauen bräehten ihre eigenen Kinder um, Inzest wiirde betrieben und einige bälten Gesehlechtsverkehr mil Tieren. Diejenigen, die diese abscheulichen ^’erbreehen begången hatten, sollten sich zur Russe in Rom einfinden und die Ileiligengräber {limina) der heiligen Apostel Petrus und Paulus besuehen. Geheime. ohne geisllichen Segen gesehlossene bdien wurden verhoten. desgleichen Ehen zwischen Personen, die
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