241 Gei-stliche fordert daiin den Bräutigain auf, init seiner rechten Hand die Hechte der Braul zu nehmen iind dabei die bedeuliingsvollen Worle auszusprechen: „lch nehine dich zur Ehel’rau.“ Das ist dieselbe altertunilicbe Symbolik, wie wir sie in Quellen des Alterliiins iind des Miltelallers gelunden baben. Der iiralte Braueh, dass der Vater seine Toehter „verschenkt“. hat sich bei k()niglichen Hochzeiten in Dänemark, Norwegen und England erhalten. llier findet man auch die Silte, dass der Briiutigam einen „best man“ hat, ein ('berbleibsel aiis der Zeit, in der auch der Bräutigain einen „Brautl’uhrer“ hatte. Von den hier beachteten I'ursllichen Hoehzeiten mit Wurzeln in mittelalterlichen Riten ist am interessantesten die Trauung der engliscben Prinzessin Margaret am (>. Mai 1960. Bei den von unserem Gesichtspunkt aus zentralen Handlungen, nämlicb dem Austauscb der Geli’ibde, der Ringzeremonie und der eigentlichen Trauung von Braut und Bräutigain, I'olgle der damalige l’>zbischot' von Canterbury, der die Trauung vollzog. dem seiner Ausgestaltung nach miltelalterlichen Ritual von 16()2. als dem zuletzt autorisierten. Ein Detail bei der Zeremonie sei besonders erwähnt. Als der Erzbiscbof die Worte aussprach: „Those whom God hath joined together let no man put asunder^, vereinte er die rechten Hände des Braulpaares mit dem Zijil’el seiner Sfola. Wie der Erzbischof der Vert', milgeleill hat, I'iihrte er diese Handlung. die in keinem englischen Ritual vorgeschrieben wild, ganz aid' eigene Initiative aus. In der katbolischen Kirche t'indef sie sich jedoch in Ritualen aus dem Mitlelaller und dem 16. .Ih. In einer Ausgabe des Rituale Romanum, 1()42 in Prag gedruckl, isl ein Bild von einer Trauung, das diese Symbolik wiedergibt (siehe das Bild oben S. 46). hZs ki'mide die Hochzeil der englischen Prinzessin mehr als 300 .lahre spider illuslrieren. Wir haben hier verfolgl. wie der Branch, dass der Valer seine Tochter ..ubergiht“. und auch die Zeremonie des Händereichens von der indogermanischen Zeif und dem Alten Testament an bis in unsere 4'age tdrtgelebt haben. Das Händereichen bei der rrauung kommt in Schweden nichl mebr vor. Dagegen I'indet man in modernen schwedischen Sitten den Branch, dass der Vater seine Tochter „ubergibl“, und t'ragt sich natiirlich. oh diese .Side sich seif der Traut'ormel des Upplandsgeselzes und 1<) L}za‘/c ('(irhsnn
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=