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278 Sadie liiiiausi'ezogeii woixlen zu seiii. Sie wiiixle ersl iin Oktober wiecier aktuell, anseheinend angesiehls des bevorstehenden Reichstages. Xiin verlangle (iyllenborg. dass die Regierung seiiien Rerieht einsebeii und ibn von lv\perlen priiten lassen sollle. Die Priilungsarbeiten waren diirch die \’ielzahl der Anlagen, die dazu gehiirten. koinpliziert. Inl'olge der \"erknupt'nng konnle der Rericbl aueh nicbf ferliggeslelll werden. ohne dass aueh die Relation Lejonmarks abgesehlossen wurde. \un stellle sieb heraus. dass diese Relation oder vielmehr die .\nlagen der Relation als ein Kainpl'mitlel in den seharl'en politischen (iegensätzen innerbalb der ^’orImlndschat'tsregierung verwendet werden konnten. Die Clelegenheit wurde von den Feinden des Kanzleipriisidenten Rengt Oxenstierna mit Genugtuung wahrgenommen mit dem ottensichtlichen Ziel. ihn bei dem jungen Karl XII. zu diskreditiereu. Während seiner langen Zeit im Rate hatte Rengt Oxenstierna bereits seit l(iö4 an vielen der durch die Kassationsakte verurteilten Debatten teilgenommen. 1(>89 war es ihm gegtiickt. den Punkt in der Akte auszusehliessen. der direkt aul' ihn bezogen werden konnte. Xun hatte Lejonmark seiner Relation die kränkenden Protokollauszuge als Anlagen beigelugt. Hier kam der Name Oxenstierna wiederholte Male vor. Nach einigen heftigen Zusammenstössen im Rat gelang es dem Kanzleipräsidenten. mit Hilte der Königinmutter durchzuselzen. dass man anstelle seines Namens eine Formulierung einliihrte, ..ein anderer Mann im Rate spraeb“ oder dergleichen. Hingegen wurde aber ausdriicklieh besehlossen. dass sein Name in den Namensverzeiehnissen. die die Protokollausziige einleiten. stehen gelassen werden sollte. In den nach dieser Auseinandersetzung in der Kanzlei retuschierten Anlagen, wurde sein Name jedoch. vermutlich auf Drängen des Kanzleipräsidenten. nicht nur im Text. sondern auch in den Namensverzeiehnissen ausgelassen. Am 19. November lag die Relation endlich 1'ertig und vom Rat unterschrieben vor und wurde am 20. November den Plena der Stände vorgetragen. Der Rericht Gyllenborgs war bereits einige d'age friiher aut' gleiche Weise behandell worden. In dem Reichstagsbeschluss sprachen die Stände ferner ihren Dank tiir die beiden Rerichfe aus.

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