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277 In einer ktHiiglichen l']rkliirung vom 8. Febriiar Ui81 hal man zwar hervorgehohen. dass die Verantwortung der lu'ben fur ihre \'()rfahren laid (iesetz iind Praxis mir die ökononiisebe ^’erantwort ung bet ref fe und nicht Heleidigungen oder audere personliehe Ilandlungen. Die Ausdehnung der Veraniwortung auf die Frben iin I'alle eines Majestätsverbreehens kniipft jedoeh sowohl an ältere sehwediselie Reehtspraxis wie an Prinzipien im riimisehen Ifeeht an. Projiagandamässig sind die Akte und die Approbation eine koinplettierende Parallele zu der Resolution voin 28. .luni 1088 und (lylleid)orgs Rerieht iiber den Zustand des Reiehes. Der Ratsadel babe sieh nieht nur dadureh vergangen. dass er sieh auf Kosten des Reiebes bereiehert babe, er halie aueh grob und riieksiebtslos die llobeit und das Reeht der königlichen Majestiit angetastet. Die Projiagandalinie wurde ausserdem noeh dureh den Resehluss bervorgehoben. eine au.sfiihrliehe Relation iiber die Saehe berauszugeben. Obendrein wurde diese Relation in der .\])probation direkt init (lyllenborgs geplantein Rerielit verkniipft. IV. Lt':.t()NMARKS HEI.ATION 1097 Weleh Starke W'irkung die Aktion propagandainässig baben konnte. und wie einjifindlieb die Saebe war, wird dureb ein politisebes Xaebspiel beleuebtet. das 1097 auf die .\ktion foigte. Auf W'rlangen der Stände bin batte der Ki'uiig versproeben. eine austubrliebe Relation iibi'r die kassierten Anstössigkeiten ausarbeiten zn lassen, und diese Relation war in der Approbation mit (lyllenborgs geplantein Reriebt iiber den inittellosen Zustand des Reiebes verkniipft worden. Die \’orarbeiten. die vonniiten waren. inn das Wusiireeben erfiillen zu kiinnen, siud 1089 von deni Kanzieikolb'giinn und Svimi Lejonmark geleislet w’orden. Diese baben Jedoeb aus unbekanntein Anlass zu keineni unmittelbaren Resultat gefiibrt. Im Miirz 1097 wurden jedoeb sowobl der Reriebt (iyllenborgs wie die Relation Lejoninarks aktuell. Der Rat erbielt niimHell den .\uftrag. die Veröffentliebinig beider Publikationen vorzubereiten. uni das X'ersjireelieii des Kiinigs von 1089 einzuliisen. Xaebdeni eine \’orniundsebaflsregierung die Maelit naeb deni 'I'ode Karls XI. am April 1097 ubernommen liatte, sebeint die

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