269 Die ill! .lalire 1680 einjj[eleitete Reduktion von (liitern, die ans dein liesilz der Krone staniniten. wurde inehr und inehr verseliiirt't und auch auf gekaufte Giiter ausgedehnt. Die Resolution voin 26. Juni 1688 stellte neue, härtere Rej^eln fiir die lunziehun^' soldier (liiter aul'. l\a. i,Mni> es nm solche (iiiter, die gei^en die Forderunj'en der sog. Kiiplerkonipanie erworhen worden waren. Dies war 1628 gesehelien ini Znsaiiimenhang iiiit der Aut’l(")snng der 1619 von Gustav Adolf zur Monopolisierung des Kupferexjiortes gegrundelen Konipanie. Die iieuen Regeln entliielten hedeulende \'ersdiiirfungen und man konnte iiiit Fug erwarlen. dass sie Opposition liervorrnl'en wiirden. Uni dies zn verliindern, war die Resolution als eine Frojiagandaschrift abgefasst worden. die die Reduktion verteidigte und die Adelsopiiosilion und das gestiirzte .\delsreginie sdiarf angriff. Das Grundtlienia ist die selbstsuchtige und verbrecherisclie Folitik des Adels. Wirteile fiir sidi selbst auf Kosten des Reiches und der anderen Untertanen zu suclien. Fs sei einzig und allein dit“ (iiiade des Kiinigs. die ilin davon abtialte. iiocli strengere Massnalinien als die bereils durchgefulirten zn nnternelinien. Man lasse aber iiber die Belroffenen die ständige Droliuiig schwelien. dass die .\brectinnng, die man ini Augenblick niclit fordere, jederzeit gegen sie oder ilire Naclikoninien bei jedeni Ansatz znr Opposition geltend geniaclit werden kiiniite. Die Resolution ist selir uinfassend und nininit ini Druck 150 Seiten in .\nsprucli. lliervon sind jedocli 165 Seiten .\nlagen in I'oriii von vidiniierten .\uszugen aus verscliiedenen offiziellen Dokunienten. Diese .\nlagen. die in erster Linie die Funktion geliabt liaben. die Genauigkeit nnd Walirheit des vorausgegangenen 'I’extes zn beglaubigen, liaben aucli auf andere Weise den Fropagandaeffekt kraftig verstiirkt. Darin werden nämtich diejenigen, die aus den 'rransaktionen Nutzeii gezogen hatten, iiiit Nanien und Retrag angegeben. llier findet man die Mehrzahl der bedentendsten I’aniilien der alten Ratsaristokratie vor. Im Rahnien der Fropagandaaktion steht die Resolution nicht isoliert da. Man kann beweisen. dass sie einen direkten Znsaiiimenhang iiiit der grtissten Fropagandaschrift der karolinischeii .Vlleinherrschal t. iiiimlich deni Rericht Jakob Gyllenborgs iiber den schwachen und mittellosen Zustand des Reiches hatte. Der
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