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258 dem Reichstag aul'gewort'eiie Frage beziiglich eines ueueii kiiniglichen Testamentes liess jedoch verständlicherweise an das Schicksal des zidetzt aidgesetzten denken. Die Garantiel'rage imisste daher aktiialisiert werden. aher dieses Problem uheiiiess man dem nächsten Reichstag. II. DIE TESTAMENTSAKTE I)er Reichstag 1682—1683 isl einer der hedentendsten in der Geschichte des karolinischen Ahsohitismus. Diirch zwei wichtige Deklarationen der Stände erhielt der König damals teils die gesetzgehende Gewalt imd teils I'reie Hände iiher die Reduktion. Die zentrale Frage war ansonsten — wie immer — die Rewilligung von Steuern und Soldaten. Aiis den Rewilligungsverhandliingen erwuchsen mehr oder weniger direkt die grossen Griindsatzheschliisse liir die Gesetzgehimg. t'iir die Reduktion und I'ur den Soldatenhestand. Ausserdem wurden ein paar fiir die Stellung der Dynastie äusserst wichtige Beschliisse gefasst. Der eine Beschluss hetral' die Frage. die Thronfolge auf die weihliche Linie auszudehnen. der andere das von den Ständen auf dem vorausgegangenen Reichstag geforderte Testament des Kiinigs. Mit I'ormulierimgen, die direkt darauf hinwiesen. wie es mit dem Testament Karl Gustavs gegangen sei. wurden die Stände im Reichstagsheschluss verpflichtet. das neue einzuhalten. und die härteste Strafe wurde iiher denjenigen verhängt. der dagegen verstiisse. Die khitstehimg der Testamentsakte von 1682 kann nicht ohne Reriicksichtigung dessen. was im iihrigen auf dem Reichstag geschah. studiert werden. Resonders gilt dies fiir die Rewilligungsfrage. Die Spannung war nach dem Reduktionsheschluss gestiegeu und die Verhandlungen zogen sich in die I^änge. In den Dezemherwochen. in denen sich die 'restamentsaktion ahspielte. waren die Gegensätze zwischen den Ständen in der Rewilligungsfrage iiusserst scharf. Die Testamentsaktion nahm am 2. Dezemher 1682 ihren .\nfang mil der Rotschaft des Königs. die der Kanzleipräsident Rengt Oxenstierna dem Rat iiherbrachte. Laid dieser halte der Kiinig gefunden. dass 1660 und 1664 dieses und jenes heschlossen worden sei. das mit den jetzigen Reschliissen im Widerspruch stehe. und

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