RB 13

25Ö Die entscheidenden Beschliisse sowohl in der Rej*ierungsl'rage als in der Wahl des Reichsinarschalls waren da aber schon gelassl. Dariiher wnrde der Herzog von einer zahlreichen Depntalion. die aus 4 Reichsriiten nnd 80 \'ertretern der vier Stände hestand. iinlerrichlet. Man iinterstrich, dass er nichl ans persiinliehen (irunden ans der Regierung ansgesehlossen worden sei, sondern weil seine Milgliedschall gegen das Grundge.setz verslosse, nnd dass die persönliehe ^ä)rlnllndscha^'t fiir den Nel't'en nnzertrennlich mil der Regiernng verhunden sei. Der Herzog j)roleslierte zwar nichl ol'fiziell gegen diese Reschliisse, verzichtete aber anch nicht ansdriicklich anf seine Forderiing. Die nnl)esliinnilen nnd aiisweichenden Formen, die die Handhahimg der Teslamenlsl’rage von seiten der Stände nnd der Regierung auszeichnen. schienen auch rein i'ormell I’iir Adolf Johan gewisse Miigliclikeiten offengelassen zu hahen, zuriickzukommen. Anf dem folgenden Reichstag, 1004, ging der Herzog erneiil zum Angriff vor. Da der Posten des Reichsmarschalls durch den 4'od Lars Kaggs frei geworden war, waren auch reelle Voraussetzimgen liinzugekommen. FZin ^>rsnch des Herzogs, direkt an die Stände zu appellieren, indem er sich persönlich hei ihnen einstellle, bälte heinahe zur Landesverweisnng gefiihrl. Die Ciedanken an eine so harte Massnahme wurden jedoch aidgegehen. Die Regierung richtete sich stattdessen daraul' ein, von Adolf Johan zu fordern, dass er in einer schrifllichen Versicherung versprach, aiif alle Versiiche zii verzichten, den Reschluss von 1000 zu ändern. Der Streit des Herzogs mit der Regierung imd den Sländen sollle sich deshalb im wesentlichen in Form eines ausgedehnten Schriftwechsels abspielen. Die gewechsellen Schriftstiicke beleuchten klar die verschiedenen Standpimkle in der Testamentsfrage Karl Gustavs. Der Herzog unterstrich in ersler Linie, dass das Testament seines Wissens in einem von sämtlichen Ständen des Reichs unterzeichneten Reschluss weder gelölet, noch aufgehoben worden sei. Fr hetrachlete es deshalh immer noch als rechtskräftig und forderte. den Platz einnehmen zu diirfen, den der tote König ihm zugedacht hatte. Er fiihrle weiterhin eine Reihe Griinde dafiir an. dass das Testament als völlig gesetzlich belrachlet werde miisse. Es sei von

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