2.)1 iiat uiicl die Ke^Meruiigsrorin luid von 1082 iiher die Cieselzgebun^' mid die Lehen. Min paar Aklen. die man zn den llausleinen des Alisolulismus zii rechnen jil'legt, sind die Erklärun^ vom 19. De zember 1()82 beziii,9ich des Testamentes Karl Gustavs mid die sojf. Kassationsakte vom 14. Miirz 1089 liezuglich der im Rat i*ef:illten, un^fezieinenden Aussermii'en iiber die königlicbe Macht. Die zuletzt erwäbnten Akten entstanden dureh ein paar politisebe Aktionen, die urspriinglieb beabsichtigten, einige unerwiinsehte Prolokolle and Dokumente zii vernichten. In beiden i'iillen bat man sieli jedoeh entsehlossen, anstatt die betrell’enden Passagen direkt zu verniehten oder aiiszumerzen, sie zu kassieren, indem man sie in einer .\kte fur annulliert. getiitet and olme Reehtskraft erklärte. Das aus dem Franztisiscben entlehnte \'erb ,,kassieren“ bat in der scbweiliscben Sprache des 17. .lahrhimderts auf verschiedenen (iel)ieten eine ausgedehnte Anwendung mit Redeutungen wie zcrstören, luissbilligen, niifheben, verwerfen, (insinerzen usw. Das Wort Kassation findet man in der Akte von 1089 nur in der (Tiersehrift, wiihrend im Text eine Reihe anderer .Vusdriicke mit der Hau])tbedeutung zerstören vorkommt. Im Hinblick darauf bat man bier kaumAnlass. mit deni ITnfluss des franziisiseben enssntion in einer speziell juristischen Bedeutung zu reebnen. Mine bier relevante Trage ist jedocb, inwiefern fremde Impulse and Vorbilder eine Rolle fiir die .\ktionen von 1082 and 1089 gespielt haben können. Resonders von franziisischer Seite ber bat man dergleichen vermutet. Mine vom ^’erfasser geplante Untersuelumg beziiglicb ausländiseber Parallelen muss jedoch bis auf weiteres anstehen. Die folgende Darstellung besebränkt sieh deshalb nur auf .Schweden. Der Zweek dieser Untersuchung ist gewesen. das Aufkommen and den Verlauf der Aktionen im llinbliek auf den aktuellen politiseben Ilintergrund zu untersuchen and durch eine eingehende Detailanalyse der bier imgewöhnlich gut erhaltenen Vorarbeiten zu versucheu, das Hervorwachsen uud das Ziel der eigentlichen Akten darzustellen. Um die beideii Akten voneinander zu unterseheiden, wird in der Folge die Akte von 1082 die Testdinentsnkte genannt, wäbrend fiir die Akte von 1089 die althergebrachte Rezeiebnung Kdssationsnkte benutzt ward. Als gemeinsame Rezeieb-
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