RB 11

69 i^escheheii solle; vielinehr sagt er, der Köiiig durle eiiie solehe Ahalienatioii iiicht iii Form eiiier privaten Schenkung vornehmen. sondern sie solle unter Mitwirkung der Reichsfiirsten geschehen. Der Text bietet also eincrseits das Echo der allgcnieinen Ideen zur corona uiid den iur(t retjni als solchen Dingen, die von Regent zu Regent iinangetastet bleiben, anderseits die ansdriiekliche Feststellnng, dass Abalienationen wohl iniiglich, dann aber als Reichsangelcgenheit nnd nicbt als Privatsaebe eines Königs zn betracblen seien. lull anderes Reispiel daliir, wie sich bei Hoffmann Gleiches nnd Ungleiches zu einem gemeinsamen iind desbalb irretiihrenden Rild vereinigen. ist seine Erörterung der Aufhebung von Schenkungen in den Jahren 1209 imd 1215, die Otto IV., bzw. Friedrich 11. gemacht hatten.^'’ Ini erslen Fall handelte es sich uni das Kloster Nivelies in Lothringen, das dem Herzog von Lolhringen zufallen sollte. im zweiten Fall um die Kliister Ober- und Niedermiinster, die dem Rischof von Regensburg iiberlassen werden sollten. lloi'F.MANN hat hier nicht gebiihrend beriicksichtigt, dass diese Kliister eine ausgesprochene Sondererscheinung repräsentierten. die ihren Ursprung in der karolingischen Zeit hatte, die sog. Reichs- und Königsklöster, ret/alut monnsterio.^*^ Diese Kloster waren kein Kroneigentum im eigentlichen Sinne. Sie waren dem Kiinig direkt unterstellt, und ihre rechtliche Stellnng und ihr \'erhalten zur königlichen (iewalt variierten je nach dem Zeitpunkt. zu dem sie in die Hand des Kiinigs gekommen waren; bis zum .lahre 1040 gingen* Kliister auf diese Weise an den Kiinig iiber.®’ Ohne hier auf diese Untenschiede einzugehen. darf festgestelll werden. dass die Kliister. die dem König schon in der Karolingerzeit zugefallen waren fiihrten®*^ —, Furstentumern gleichgestellt wurden, und es war ein alter (irundsatz, dass diese Reichskloster-l'urstentumer nicht und zu ihnen gehörten die oben angeHokfm.ann. rnviTäusscrlifhkeit 40iS f. Zu (iiesor lu-sclu'iiuing siohe vor alleni Mavkr. Fiirslen und .Slaal 222 fl; Si;mmi,i:r. Tradilio und Kiinigsschulz 1 ff. Zur Itedeutun}^ der oltonisfh-salisclu'u könifjlichon Kircln'iipolilik fiir die Kntwickluufi der Reichskliisler sielie I'la.M-:. Kircldiflu* HeclUsgeschiclite 224 ff und die dorl anf^efjeheiie Lileralur. Skmmlki!. Iradilin und Kiinif'sscluilz 22 ff. M.wek. Fiir.sten und .Slaal 2.41.

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