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31 Koséns Tlieorie lorderi beslininite IZinwände heraus. In Wirklichkeit nämlicdi 1'iiidel sie iin Kechtsinaterial keine Sliitze. Schon die Tatsache, dass das Verhol nur in der spälen Gesetzgebnni,' anftrilt und dass sich keine Si)nr davon in älteren Rechten lindet, hätte nachdenklich stimmen miissen. b"s ist wenii,' wahrscheinlich, dass das Verbot. nachdem es olfenbar in der ^'esamten älteren Landsebal'ts^'esetzi^ebniif’ nicbt die f^erinj’ste Aktnalität besessen hat, pliitzlich in der allerjiingsten zii nenem Leben erweckt vvorden ware. Als weit realistischer darf es ^elten, wenn man das Abalienationsverbot in HL nnd VgL II als Randerscheinnngen einer Diskussion wertet, die in SdmL ihren ersten dentlich ansgebildeten Niederschlag land. l)as Schwanken in der Datiernngsfrage bei ^'gL II bildel hierbei zweilellos einen Unsicherbeilsfaktor, aber meiner Ansicht nach könnte nicht einmal die herkömmliche iillere Daliernng von VgL 11 Rosén irgendeine Sliitze liefern; eher ist die iibereinstimmende Ansformung des Verbots dort nnd in dem nachweislich spälen HL ein weiteres Anzeichen dafiir, dass das Abalienationsverbot erst spät in das ^"äslg(■)larecbl IGngang gefnnden liat. Die Daliernng des Abalienationsverbots. die dnrch diese Uniersiiehnng möglich geworden ist. wirft eine Reihe nener Probleme anf. V\)r allem gilt es, die Frage zn beantworlen. warnm das Verbot gerade zn diesem Zeilpiinkl in der Geseizgebnng Aktnalität gewann. bhne Hilfe, dieser Antwort näberziikommen. bietet die oben erwähnie Aiifzeichnung. die beriehlet. wie man nnler der Vornuindsehafisregiernng Magnus Erikssons im .lahre 1325 beslimmle Ändernngen in SdmL beschlossen babe, und die also ein Vorstadinm in der loitstebung des Codex R von SdmL darslellt. Der Resclihiss iiber diese Ändernngen nnd die namentlicbe Anffiibriing derjenigen. anf Grund deren Cbereinknnft die Anfzeiehmmg vorgenommen wnrde —der Bischof nnd sein Kapitel, der Lagmann sowie Herr Stefan Röriksson nnd Herr Magnus Nilsson, aiisserdem zahlreiche andere gnte Landslente —, lassen nns zn Zengen einer recbtspolitiseben Entscbeidnng werden nnd gewähren nns einen Kinblick in die znfälligen machtpolitisc’hen Grnppiernngen. dnrch deren Zusammenspiel der Resclihiss znstande kam.^^ Die namentZu dieser Heclitsrevision s. WESTMAN. •Soderniannalaf’ens avfattiiiiig 107 If und .SLI. III XIX ff.

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