22 (lie zweite Hällte cler „Exzerple“ keiiie Entsprechung in VgE 11 hat. wie wir dieses aus der Handschrift B 58 kennen. erschiittert das ^'ert^auen in die Folgerung Schlyters. Es koinmt hinzn. dass niir etwa die Hällte der Kapitel iin erslen Teil der „Exzerpte" direkt mit den entsprechenden Abschnitten in B 58 iibereinstimint.'^^ Es muss deshalb. im Gegensatz zn der bisherigen Anllassnng. als höchst nnwahrscbeinlicb gelten, dass zwiscben \’gL 11 und den ,.Exzerpten“ ein direktes Abhängigkeitsverhältnis besteht. Jedenlalls muss den Kriterien. die zur Stiitze dieser Annahme berangezogen worden sind. jeder Beweiswert abgesprochen werden. Damit ist zugleieh eine neue Ansgangssitnation liir Versiiche gescballen, VgL 11 zu datieren. Es kommt binzu. dass anch die iiblicbe Datiernng der .,Exzerple“ als zweilelhalt bezeichnet werden muss. Schlyter liihii ans — nnd zwar ohne Argumente, vermntlich aul Grund eines allgemeinen Eindrucks vom Schriltcharakter —, dass sie „wabrscheinlieb um 1800 herum“ geschrieben seien.^- Diese Datierimg ist von der späteren Fachliteratur iibernomnien worden.Bei Beckman lindet sich die Angabe. dass die Datiernng der Aulzeichnungen in B 59, welche die „Exzerpte“ einige Jabrzehnte Iriiher als die datierbare Notiz iiber die Kirchenkasse von Vidhem im Jahre 1825 ansetzt. aul ..paläographischen Grunden“ basiere.^^ Ein Argument liir diese Behauptung liihrt er indessen nicht an; man könnte den Verdacht hegen. dass er Schlyters Aullassung unkritisch ubernommen und damit gerechnet babe, dass dieser aul Grund seines allgemeinen Cberblicks liber das Handschriltenmaterial zu einer gesicberten Datierung aus paläographischen Erwägungen in der Lage gewesen sei. Wessen stellt lest — gleichlalls ohne Argumente, jedoch expressis verbis im Anschluss an Schlyter dass die „Exzerpte“ zu Beginn des 14. .lahrhunderts geschrieben seien. und griindet ollenbar bier- •*' .Siehe liierzu .SGL I 258 265. wo die Kapitel, die niit \’t;L II naeh der Ilandschrift B 58 nicht wörtlich ul)ereinstimnicn. ahgedruckt sind. .SGL I VIII. .\. SCHtlCK. Yngre Västgötalagen och Bjärköarätten X\’ jedoch erkhirt ohne weitere Begriindung. dass die Notizen des Lydekinus einige Jahrzehnte jiinger als 1300 sein können. Bkckman, Studier till viistgötalagarnas historia 82.
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