178 schaft zwischen den Rechten Götalands, sondern anch, well man eine autlällige rbereinstimmnng zwischen den Prozessystemen Västergötlands nnd Smålands feststellen kann, insofern sich das in den ^"ästgötarechten vorgeschriebene fjardingsting aneb in Värend findet.^- Xach VgL 1 .Ib 2 soil der Kaid'er zwei im Namen dessen nehmen. der das Land verkanft, nnd dieser wiedenim zwei im Namen des Känfers, die fur den Kanfpreis verantwortlieh sein sollen. Alle sollen die beiden bei der Hand fassen. Dann ist der Kaufvertrag abgescblossen. Hatte danaeh das Abschreiten stattgefunden. wurde der Kaid' durch f(ist(tr vollzogen: Aeht sollen 0(l(ilf(ist(ir sein, der neunte stgrefasti.^^ Die Erwähnimg von vier Zengen in dem Tauschbrief. der uns im Augenblick besehäftigt, deutet darauf bin, dass die Transaktion nach der Ordnimg vorgenommen wurde. die in den eben angefiibrten Gesetzesstellen geschildert wird. Dass im Gesetz nur von Kauf gesprochen wird. während es in der Urkiinde nm einen Tausch geht. beriibrt diese Folgerung kaum. —die Verfahrensweisen bei Kaiif imd 'rauseb pflegen gevvöhnlich iibereinzustimmen. Es will also so scheinen. als ob der Tansch in diesem Falle in alien wesentlichen Punkten den Forderungen des einheimischen Rechts entsprochen hätte. In welchem Ausmass aucb kanonisehrechtliche Bestimmungen beachtet wurden, geht nicht daraiis hervor. Da die Urkunde von dem weltlichen Partner ausgestellt wurde, ist es keineswegs sicher. dass sie eine erschöpfende Darstellnng des Verfahrens auf der kirchlichen Seite liefert. Die Angabe dariiber, dass der Abt Wilhelm als Zeuge fungiert babe, weist jedoch auf seine aktive Mitwirkung bin. Da das Kloster als Zisterzienserkloster exemt war, ist der Hinweis auf das Anftreten Risebof Karls in der gleichen Funktion nberraschend; vielleicht hat man darin die Auswirknng von gelegentlich zu Tage tretenden Tendenzen zu erblicken, die auf ein Durcbbrechen der Fxemtion und auf eine Finmisehung des Rischofs in die Angelegenbeiten des Klosters binausliefen.'^ Siehe hierzu SLL V LXXXIV. Die unklaren Beslinimungen in OgL zum liier liehandelten Bereich sind behandelt von S.uk'.RKN, Fastighetsköpets ntveckling 27. Zu den fdstar (Festiger) sietie unten 193. *■* Diese 'I'endenz ist untersucht worden von .lOH.WSSON. Ritus cisterciensis 94 ff.
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